Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten

 

Am 24.3.06 tritt der für Verbraucher relevante Teil des Elektro- ind Elektronikgerätegesetzes in Kraft.

Alle Arten von Elektro- und Elektronikgeräten dürfen nicht mehr über die Abfalltonne entsorgt werden. Von der elektrischen Zahnbürste, Telefon, Elektrowerkzeug, Computer, Fernseher, Kühlschrank bis hin zu gewerblichen Geräten wie Getränkeautomaten oder Röntgengeräten muss alles einer Verwertung zugeführt werden. Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren müssen ebenfalls abgegeben werden. Normale Glühbirenen gehören weiterhin in die Abfalltonne.

 

In der Stadt Neu-Ulm können haushaltsübliche Mengen von Elektrogroß- und kleingeräten ab dem 24.3.06 auf dem Recyclinghof Wiley-Nord kostenlos abgegeben werden. Schwere bzw. grosse Elektrogeräte müssen von den Anlieferern selbst abgeladen werden. Das Recyclinghofpersonal ist dazu auf Grund körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage.

 

Für die Anlieferung grösserer Mengen von Altgeräten insbesondere aus dem gewerblichen Bereich ist eine zentrale Annahmestelle im Landkreis Neu-Ulm eingerichtet: Knittel GmbH, Vöhringen.


Die Öffnungszeiten sind Dienstag, Donnerstag und Freitag von 16.00 - 18:00 Uhr sowie Samstag von 9.00 - 13.00 Uhr.
Neben der Abgabe auf dem Recyclinghof und der zentralen Annahmestelle dürfen Privatpersonen Elektrogeräte auch über den Handel zurückgeben, wenn das angeboten wird
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